Das umstrittene elektronische Gesundheitsakte ELGA wird ausgebaut, mehr wird verpflichtend. Ziel ist es, eine umfassende digitale Patientenzusammenfassung mit allen Gesundheitsdaten zentral und schnell zur Verfügung zu haben.
Österreichs Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird reformiert und ausgeweitet. Die Reform wurde bereits von der alten ÖVP-Grün-Regierung angestoßen, die aktuelle Koalition treibt sie nun weiter voran. Worum geht es? Noch mehr Daten des Patienten sollen in der Akte gesammelt und gespeichert werden.
Daten sammeln
Zunächst sind es scheinbar kleine Schritte: Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Labore und Radiologen Befunde und auch Bilder verpflichtend einspielen. Ab 2026 bis 2030 soll dann die große Reform starten. Dann werden mehr Daten und Befunde verpflichtend eingespielt werden müssen. Dazu wird an einer „personalisierte Patientenkurzakte“ („Patient Summary“) und einem digitalen Medikationsplan gearbeitet. Dazu kommt eine App und dazu wird das Online-Portal erneuert. Österreichs digitale Patientenakte passt sich an die Zeit der umfassenden Digitalisierung an.
Es ist ein politisch reibungsloser Übergang: Hat der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch den Großteil der Rechtsgrundlagen geschaffen, baut die neue Koalition darauf auf. Im Regierungsprogramm gibt es ein Bekenntnis zum Ausbau der elektronischen Akte. Dazu kommt auch die Erneuerung des Gesundheitstelematikgesetzes, das anstehen wird. Dazu wohl auch die Reform des Epidemiegesetzes. Ein politischer Brocken, der ziemlich sicher genommen werden soll.
Über das Epidemiegesetz wird öffentlich aber geschwiegen. Man kommuniziert über kleinere „Projekte“, wie etwa über den digitalen Medikationsplan namens „DigiMed“. Die staatliche Nachrichtenagentur APA meldet:
Dieser soll einen genaueren Überblick über die tatsächliche Medikation eines Patienten bzw. einer Patientin bieten soll – inklusive Dosierung und Einnahmezeiten. Dies soll auch die Grundlage für die spätere „Patient Summary“ sein, einer Zusammenfassung der wichtigsten Gesundheitsdaten einer Person auf einen Blick. Bereits im Roll-out sind die e-Bilddaten, die den Bürgerinnen und Bürgern ab Herbst 2025 einen interaktiven Zugriff und eine Download-Möglichkeit etwa ihrer Röntgenbilder bringen soll.
Gearbeitet wird zudem an der „Integrierten Versorgung“, was bedeutet, dass Menschen mit chronischer Erkrankung durchgehend betreut werden sollen, egal auf welcher Versorgungsstufe die jeweils dafür Zuständigen arbeiten und wie die Finanzierungsströme laufen. ELGA soll hier für Verknüpfungen sorgen, um Versorgungslücken zu vermeiden. Anfangen will man mit Diabetes und Herzinsuffizienz. Ein weiterer Eckpunkt ist die elektronische Diagnosedokumentation, der sich die niedergelassenen Ärzte ab 2026 nicht mehr entziehen können – auch das eine Voraussetzung für die „Patient Summary“.
Anders als beim elektronischen Impfpass ist ein Opt-out aus ELGA möglich. Auch dies musste damals aber erkämpft werden. Ein Ende des Opt-outs wurde zwar immer wieder subtil in den Raum gestellt, doch juristisch scheint die Chance recht gering. Aktuell prüft der VfGH auch den eImpfpass und die Zwangsteilnahme.