14. Mai 2025

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Bürgergeld Gerichtshammer: Heizkostenguthaben gehört nicht dem Jobcenter

 

In diesem Video erklärt Dr. Utz Anhalt ein wichtiges Urteil des Sozialgerichts Berlin, das Bürgergeld-Empfänger*innen betrifft: Heizkostenguthaben, die auf selbst gezahlte Kosten zurückgehen, dürfen vom Jobcenter nicht angerechnet werden – wenn diese Aufwendungen über den anerkannten Bedarf hinausgingen.

Dr. Anhalt beleuchtet, was genau das Gericht entschieden hat, was das für Betroffene bedeutet und wie man sich in vergleichbaren Fällen verhalten sollte. Am Ende gibt es zudem einen wertvollen Sondertipp: Auch Personen, die keine laufende Grundsicherung erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Heizkosten vom Jobcenter oder Sozialamt erstattet bekommen.