1964 ist ein wichtiges Jahr im Rentenrecht. Diese Geburtsjahrgänge können nicht mehr nach Übergangs-oder Vertrauensschutzregelungen in Rente gehen, sondern nur noch nach den §§ 35-38 SGB VI. In diesem Video erfahren Sie:
- wie das Renteneintrittsalter abhängig vom Geburtsjahr berechnet wird, warum die Vollendung eines Lebensalters so wichtig für den Beginn einer Rente ist,
- mit welchen Altersrenten Sie mit und ohne Abschlag in Rente gehen können, wie deren Voraussetzungen sind,
- welche Besonderheiten beim Beginn/ Antrag der Altersrente zu beachten sind und
zum Schluss des Videos ein wertvoller Hinweis für Sie, bleiben Sie bitte bis zum Ende des Video dran.