Kann die Rente einfach gekürzt werden? Individuelle ansprüche können gekürzt werden., aber nur unter den Voraussetzungen der §§ 45 bis 48 SGB X . Dazu muss die Rentenversicherung den bestehenden Rentenbescheid entweder rückwirkend oder für die Zukunft aufheben und und die . Aufhebungsgründe benennen. Die Zweite Fallgruppe ist die Rentenkürzung durch den Gesetzgeber. Bestehende Rentenansprüche sind verfassungsrechtlich geschützt. Weil der Versicherte für die eingezahlten Beiträge eine entsprechende Rentenanwartschaft erwartet. Insoweit sind die Gestaltungsrechte für den Gesetzgeber eingeschränkt. Dennoch ist es ihm möglich, quasi durch die Hintertür rentenrechtliche Ansprüche auch per Gesetz zu vermindern, wie zum Beispiel durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters und damit Verlängerung von Rentenabschlägen.
