8. Dezember 2024

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Landwirte werden enteignet zum Spottpreis – Acker wird einfach zu Bauland

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Die Stadt Wiesbaden darf auf 450 ha einen neuen Stadtteil bauen. Dafür verlieren zahlreiche Landwirte ihr Land. Das sie gerne weiter bewirtschaftet hätte. Das hat jetzt das Verwaltungsgereicht Kassels entschieden. Und sie bekommen für ihre Flächen nicht den Preis für Bauland. Die Stadt beim Weiterverkauf schon.

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Die betroffenen Landwirte fassungslos auf die Urteilsverkündung und die Begründung berichtete die Hessenschau. So sagte der Landwirt und Landbesitzer Adolf Born: „Wir müssen mit der Entscheidung leben“. Eigentlich will Born sein Ackerland behalten.

Die Stadt Wiesbaden darf das neue Stadtviertel „Ostfeld“ weiter planen. Der Weg für die Entwicklung des Stadtteils für rund 10.000 Bewohner und einen neuen Hauptsitz des Bundeskriminalamtes (BKA) ist vorerst frei, berichtet die Hessenschau am vorigen Freitag.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die Klage mehrerer Landwirte und Grundstückseigentümer gegen die hessische Landeshauptstadt abgelehnt. Ebenso die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist die Satzung für die Entwicklung des Stadtviertels mit insgesamt 450 Hektar rechtmäßig. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Argumente der klagenden Landwirte in seinem Urteil (4 C 1166/22.N und 4 C 1691/21.N) zurück.

Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich wäre.  Kurz zuvor (siehe unten) hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Klage des Naturschutzbundes BUND gegen das Bauvorhaben abgewiesen.

Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) begrüßte das neue Urteil und sagte gegenüber dem Hessischen Rundfunk, „dass jetzt alle nach vorne sehen und die Gräben der Vergangenheit überwinden“.

Landwirte verlieren ihre Äcker und kriegen fast nichts

Die betroffenen Landwirte fassungslos auf die Urteilsverkündung und die Begründung berichtete die Hessenschau. So sagte der Landwirt und Landbesitzer Adolf Born: „Wir müssen mit der Entscheidung leben“.

Eigentlich will Born sein Ackerland behalten. Sein Sohn hat Landwirtschaft studiert und wollte den Betrieb weiterführen. Nun geht es mit den Planungen weiter. Die betroffenen Landeigentümer bekommen Tauschland und Ausgleichszahlungen.

Dass die Stadt ihnen nur den Preis für Ackerland und nicht den Preis für Bauland zahlt, ist rechtlich korrekt – das hat das Gericht deutlich entschieden. Die Stadt kann das Ackerland mit ihrer Entwicklungsgesellschaft SEG für maximal zwölf Euro pro Quadratmeter kaufen, hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits im Herbst 2020 beschlossen.

Weigern sich die Landwirte zu verkaufen, werden sie enteignet und minimal entschädigt. Dann wird das Ganze zu Bauland gemacht und an Investoren weiterverkauft. Der Preis liegt dann bei 1.000 bis 1.110 Euro pro Quadratmeter.

Möglich wird das offenbar durch das Instrument der „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“, das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Es gibt der Stadt die Möglichkeit, ein Projekt auch gegen private Interessen und Rechte durchzusetzen, wenn es für das Gemeinwohl als bedeutsam definiert wird.

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BUND geht vors Bundesverwaltungsgericht

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte zuvor ebenfalls geklagt und – verloren. Dem Verband zufolge würden mehr als 120 Fußballfelder Ackerfläche und Grünstreifen verloren gehen.

Am 15.11 hatte der Kasseler Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klage ebenfalls abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen (Aktenzeichen: 4 C 597/24.N). Dem Kläger sei es nicht gelungen, einen zulässigen Klagegrund darzulegen, hatte das Gericht argumentiert.

„Angesichts der drohenden ökologischen Probleme auf der riesigen Planungsfläche von 450 Hektar hatten wir fest mit einem gerichtlichen Erfolg gerechnet“, sagte Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen gegenüber der Hessenschau, nach der mündlichen Entscheidung des Gerichts.

Nach Informationen der Hessenschau prüft der BUND nun, mit dem Fall vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen – und ob die nicht zugelassene Revision rechtlich in Ordnung ist.

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https://www.agrarheute.com/politik/landwirte-fuer-staedtebau-enteignet-wiesbaden-vertreibt-bauern-629418

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