Früher in Rente gehen, kann Abschläge in der Rente bedeuten. Die Abschläge berechnen sich je nach Art der Altersrente. Für jeden Kalendermonat früheren Rentenbeginn bis zum regulären Rentenbeginn gibt es 0,3 % Abschlag. Die Renten-Juristen sagen: Der Zugangsfaktor von 1,0 verkürzt sich um 0,003. Wer 36 Kalendermonate früher in Rente geht, bekommt 10,8 Prozent Abschlag oder sein Zugangsfaktor verkürzt von 1,0 auf 0,892 (1,0 ohne Abschlag). Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, dass Versicherte erst nach dem regulärem Rentenbeginn die Rente in Anspruch nehmen oder noch zusätzlich durch Arbeit Entgeltpunkte erwirtschaften. Das Rentenrecht honoriert den späteren Zugang zur Rente mit einem Zuschlag (Gegenstück zum Abschlag). In diesem Video erläutern wir, was sich hinter dem Zuschlag verbirgt und ab welchen Zeitpunkt dieser berechnet wird.